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20.11.2020
Kinderrechte haben Vorrang

Auch in Corona-Zeiten dürfen die Rechte der Kleinsten nicht außer Acht gelassen werden. Das betont die Kinderkommission des Deutschen Bundestages am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte.
Der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Norbert Müller, erklärt in einer Pressemitteilung:„Kinderrechte müssen Vorrang haben, wenn Verwaltung und Politik Entscheidungen fällen, die Kinder betreffen. Dieses Prinzip muss nicht nur bei der alltäglichen Aufgabenbewältigung zur Geltung kommen. Es muss auch und gerade in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie groß geschrieben werden.“
In der momentanen Lage sei es besonders wichtig, die Bedürfnisse der Kinder nicht aus dem Blick zu verlieren. Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung müssen sich nicht nur an ihren Auswirkungen für den Gesundheitsschutz, die ökonomische Entwicklung und die Verwirklichung von Freiheitsrechten messen lassen. Auch die Konsequenzen, die die Maßnahmen für Kinder und Jugendliche haben, gelte es zu betrachten.
„Wenn wir dieses Prinzip auch in der aktuellen Situation, die allen viel abverlangt, weiterhin berücksichtigen, verschaffen wir auch hier der UN-Kinderrechtskonvention Geltung und zeigen, dass Kinderrechte auch unter schwierigen Bedingungen angemessen verwirklicht werden“, sagt Müller.
Zum Hintergrund: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. November 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Mit dem Beschluss wurden erstmals auf Basis einer internationalen Übereinkunft die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.
(sd)
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