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07.04.2021
Mehr Kinder- und Jugendschutz im Internet

Hatespeech, Mobbing oder Cybergrooming – Kinder und Jugendliche sind im Netz vielen Gefahren ausgesetzt und sollen deshalb zukünftig einen besonderen Schutz genießen. Eine entsprechende Reform des Jugendschutzgesetzes hat der Bundesrat gebilligt.
In einer Plenarsitzung hat der Bundesrat kürzlich ein Gesetz beschlossen, das das Konzept der Anbietervorsorge einführt, heißt es in einer Pressemitteilung. Dieses Konzept verpflichtet Internetdienste für Kinder und Jugendliche dazu, Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen. Das bedeutet, die Anbieter müssen Voreinstellungen wählen, die Kinder und Jugendliche besonders vor Mobbing, sexualisierter Ansprache durch Cybergrooming, Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Damit sollen Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Außerdem müssen Anbieter geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- sowie Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen. Einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme sollen für mehr Orientierung sorgen.
Ausbau der Bundesprüfstelle
Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes wird zudem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Die Bundeszentrale kann Projekte durchführen oder fördern, die Eltern dabei anleiten soll, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.
(sd)
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Foto : Hauke-Christian Dittrich/picture alliance
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